Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Mitglieder im Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) zahlen einen Jahresbeitrag von € 185,-. Hierfür können sie auf Wunsch kostenfrei auch Mitglied im Landesverband Ambulantes Operieren (LAO) Nordrhein werden. In diesem Fall führt der Bundesverband an den Landesverband pro Mitglied und Jahr € 50,- ab.
Warum sollen sie Mitglied im Landesverband Ambulantes Operieren Nordrhein werden?
Während der BAO die Anliegen der ambulanten Operateure auf Bundesebene politisch vertritt, kommt es auf der Landesebene auf die Umsetzung für die einzelne Praxis an.
- Verträge und damit der Geldfluß werden auf der Landesebene geregelt. Der LAO bringt sich bei der Weiterentwicklung neuer Strukturverträge für ambulante Operierens in unserem Lande ein und sorgt für eine bessere Vergütung Ihrer Operationen.
- Er ist die einzige Institution mit Fachkompetenz für Verfahren des ambulanten Operierens, vor allem im Bereich der Qualitätssicherung und der Abgrenzung sinnvoller von unsinnigen Hygienemaßnahmen.
- Er schafft Solidarität der operierenden Fachgruppen untereinander und koordiniert die Aktivitäten.
- Er klärt vor Ort auf, schafft Verständnis, Vertrauen und öffnet neue Märkte.
Um von den Vertragspartnern, den Krankenkassen und der KV, gehört zu werden ist die Anzahl der Mitglieder, für die man spricht, von entscheidender Bedeutung. Der LAO kann nur als politische Kraft wirken und etwas für Sie erreichen, wenn wir viele Mitglieder haben.
Werden sie also kostenfrei oder für geringere Kosten Mitglied in unserem Landesverband, ist dies einer äußerst vielversprechende Investition in Ihre Zukunft. Niemand anderer wird ihre Interessen als ambulanter Operateur vertreten, wenn Sie uns dazu nicht ihr Mandat erteilen.
Ein kleiner Auszug der drohenden Gefahren
- Das Landesgesundheitsministerium sieht in den ambulanten Operateuren eine Gefahr für die gehegten Krankenhaus-Strukturen. Hier gibt es im Rahmen der neueren Gesetzgebung vor allem im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) starke Bestrebungen, ambulant operierende Praxen vor allem im Bereich der Hygienebedingungen mit Krankenhäusern gleichzusetzen und durch das Gesundheitsamt auf Kosten der Vertragärzte für unsere Praxen teilweise unsinnige Auflagen einzuführen und überprüfen zu lassen. Die hiermit verbundenen Gefahr für die meisten ambulant operierenden Praxen ist der durch völlig unsinnige Auflagen drohende wirtschaftliche Tod des Ambulanten Operierens in unseren Praxen.
- Die KV fürchtet Belastungen der Honorartöpfe durch Ambulantes Operieren.
- Die Krankenkassen fordern immer mehr Ambulante Operationen zu nicht kostendeckend EBM-Honoraren unter Budget Bedingungen.
Helfen Sie sich selbst und werden sie Mitglied im Landesverband für ambulante Operationen Nordrhein, denn nur Gemeinsamkeit macht stark.